Neue Informationen zur Coronaschutzverordnung vom 19.02.2021

Es bewegt sich etwas! Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW erlaubt ab dem 22. Februar unter anderem Tennis zu zweit unter freiem Himmel. Was bedeutet das nun für den TC Eintracht und seine Mitglieder? Der Vorstand hat bereits Anfang des Jahres Vorbereitungen für einen früheren Start der Außensaison getroffen. Nichtsdestotrotz müssen wir nun mit Vernunft agieren. Organisatorisch ist eine Öffnung der Plätze im Laufe des März realistisch und machbar. Der genaue Zeitpunkt ist dabei aber vor allem wetterabhängig. Im Vordergrund steht für uns eine sinnvolle Lösung für unsere Tennisspieler, dabei greifen wir sicherlich auch auf die guten Erfahrungen aus dem Frühling 2020 zurück.
Wir freuen uns schon jetzt auf die Sommersaison 2021 und werden zeitnah über weitere Details informieren!